
Führerscheininfos zum Mitführen von Anhängern:Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue EU- Führerscheinrecht eingeführt. | ![]() |

Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge/Gespanne fahren:

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie diese spezielle Führerscheinklasse, wenn Sie hinter einem KFZ der Klasse B einen der folgenden Anhänger betreiben wollen:
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachser) mit KFZ bis 7,5 t zGG ziehen.
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