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bei Hamburg

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Führerscheininfos zum Mitführen von Anhängern:

Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue EU- Führerscheinrecht eingeführt.

Führerscheinklasse > B <
[Keine Beschreibung eingegeben]

Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge/Gespanne fahren:

  • KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • KFZ mit max 3,5 t zGG. + Anhänger mit max 750 kg zGG
  • KFZ mit max 3,5 t zGG. + Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht
         des ziehenden KFZ ist und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t

 

Führerscheinklasse > BE <
[Keine Beschreibung eingegeben]

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie diese spezielle Führerscheinklasse, wenn Sie hinter einem KFZ der Klasse B einen der folgenden Anhänger betreiben wollen:

  • Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist, als das Leegewicht des Zugfahrzeuges.
  • Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5t ist.

 

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachser) mit KFZ bis 7,5 t zGG ziehen.

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