Wie schwer darf dein Anhänger sein? Das hängt von mehreren Dingen ab: von der Anhängelast deines Autos, vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers (zGG), von der Stützlast, vom maximalen Gespanngewicht und von deinem Führerschein. Hier erfährst du, wo die Werte im Fahrzeugschein stehen, wie du sie richtig liest und welcher Anhänger zu deinem Auto passt.
- Die Anhängelast steht im Fahrzeugschein: Feld O.1 gilt für gebremste, Feld O.2 für ungebremste Anhänger.
- Ungebremste Anhänger (Feld O.2) dürfen höchstens 750 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.
- Auflaufgebremste Anhänger (Feld O.1) dürfen höchstens 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Hinter einem PKW, SUV oder Transporter sind höchstens 3.500 kg Anhängelast erlaubt.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ergibt sich aus seiner Achslast plus Stützlast und liegt bei PKW-Anhängern höchstens bei 3.500 kg.
- Bei 80 km/h zählt für die Anhängelast das tatsächliche Gewicht von Anhänger plus Ladung. Willst du mit Tempo 100 fahren, zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
- Für den Führerschein zählt immer das zulässige Gesamtgewicht: Mit Klasse B darfst du Anhänger bis 750 kg immer ziehen, schwerere gebremste Anhänger auch, aber das Gespann darf höchstens 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Mit Klasse B96 darf das Gespann höchstens 4.250 kg haben. Liegt das Gespann über 4.250 kg, brauchst du die Klasse BE.
Wo steht die Anhängelast im Fahrzeugschein?
Alle wichtigen Werte findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein. Diese Felder brauchst du:
Steht in Feld O.1 oder O.2 nichts oder nur ein Strich, darf dein Auto keinen Anhänger dieser Art ziehen. Im alten Fahrzeugschein, der vor Oktober 2005 ausgestellt wurde, findest du die Anhängelast unter den Ziffern 28 (gebremst) und 29 (ungebremst).
Gebremst oder ungebremst: Was ist der Unterschied?
Ob dein Anhänger eine eigene Bremse hat, entscheidet darüber, welcher Wert aus dem Fahrzeugschein gilt. Zusätzlich setzt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 42 StVZO) Obergrenzen. Es gilt immer der niedrigere Wert.
Ungebremster Anhänger
- keine eigene Bremse
- höchstens 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
- darf höchstens halb so viel wiegen wie dein Auto leer mit Fahrer
- maßgeblich ist Feld O.2
- typisch: kleine PKW-Anhänger, Motorrad- und Fahrradanhänger
Gebremster Anhänger
- mit Auflaufbremse, Pflicht ab mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Anhängelast höchstens so hoch wie die zulässige Gesamtmasse des Autos (bei Geländewagen bis zum 1,5-Fachen)
- hinter einem PKW, SUV oder Transporter nie mehr als 3.500 kg
- maßgeblich ist Feld O.1
- typisch: Kofferanhänger, Autotransporter, Pferde- und Tandemanhänger
Zählt das tatsächliche oder das zulässige Gewicht?
Das ist die häufigste Verwechslung beim Anhänger. Bei der Anhängelast musst du zwei Fälle unterscheiden: Fährst du mit 80 km/h oder mit Tempo 100? Für den Führerschein gilt dagegen immer dieselbe Regel.
Mit 80 km/h: tatsächliches Gewicht
Es zählt, was der Anhänger mit Ladung wirklich wiegt.
- Darf dein Auto laut Feld (O.2) 650 kg ungebremst ziehen, ist ein Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht erlaubt, solange er beladen nicht mehr als 650 kg wiegt.
- Darf dein Auto laut Feld (O.1) 1.700 kg gebremst ziehen, ist ein Anhänger mit 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht erlaubt, solange er beladen nicht mehr als 1.700 kg wiegt.
Mit Tempo 100: zulässiges Gesamtgewicht
Für Tempo 100 braucht der Anhänger eine 100-km/h-Zulassung in den Fahrzeugpapieren. Dann zählt immer das zulässige Gesamtgewicht aus den Papieren, egal wie voll er ist.
- Darf dein Auto laut Feld (O.1) 1.700 kg ziehen, ist ein Anhänger mit 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht für Tempo 100 nicht erlaubt. Er muss vom technischen Dienst (TÜV, GTÜ, DEKRA …) auf 1.700 kg abgelastet und die Papiere bei der Zulassungsstelle angepasst werden.
- Ungebremste Anhänger dürfen für Tempo 100 höchstens 30 % der Leermasse deines Autos (Feld G) als zulässiges Gesamtgewicht haben.
Führerschein: zulässiges Gesamtgewicht
Es zählt der Wert aus den Papieren, egal wie voll der Anhänger ist. Ein leerer Anhänger mit 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht zählt für den Führerschein also mit 2.000 kg.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn der beladene Anhänger samt Stützlast die Anhängelast deines Autos nicht überschreitet. Wie schwer er wirklich ist, erfährst du am genauesten auf einer öffentlichen Fahrzeugwaage.
Für Tempo 100 gelten noch weitere Bedingungen, zum Beispiel für die Leermasse deines Autos sowie die Stoßdämpfer und Reifen des Anhängers. Alles dazu findest du in unserem Ratgeber 100-km/h-Zulassung.
Stützlast: die Last auf der Anhängerkupplung
Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem die Deichsel von oben auf die Kugel der Anhängerkupplung drückt. Sie sorgt dafür, dass dein Gespann ruhig und stabil läuft. Für PKW-Anhänger gilt nach § 44 StVZO:
- Mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht nötig.
- Höchstens der niedrigste Wert dieser Teile: Auto (Feld 13 im Fahrzeugschein oder Typschild der Auto-Anhängerkupplung), Kupplung am Anhänger, Auflaufeinrichtung, Zugrohr und Anhänger (Typschild).
- Die Stützlast zählt zur Zuladung deines Autos und belastet die Hinterachse.
Welchen Führerschein brauchst du?
Ob du ein Gespann fahren darfst, entscheidet das zulässige Gesamtgewicht von Auto (Feld F.2) und Anhänger (Typenschild) zusammen:
| Klasse | Was du ziehen darfst | Voraussetzung |
|---|---|---|
| B | Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Schwerere Anhänger nur, wenn Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. | PKW-Führerschein |
| B96 | Ungebremste und gebremste Anhänger, wenn das Gespann mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg zulässiges Gesamtgewicht hat | Schulung in der Fahrschule mit Theorie und Praxis, keine Prüfung. Eintrag als Schlüsselzahl 96. |
| BE | Alle ungebremsten und gebremsten Anhänger bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht hinter einem Zugfahrzeug bis 3.500 kg | Ausbildung und praktische Prüfung |
Hast du deinen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht (alte Klasse 3), darfst du in der Regel deutlich mehr. Alle Details findest du in unserem Ratgeber Führerschein für Anhänger.
Anhängelast-Rechner: Darf ich diesen Anhänger ziehen?
Mit dem Rechner prüfst du in einer Minute, ob dein Auto den Anhänger ziehen darf und welchen Führerschein du brauchst.
Anhängelast-Rechner
Stell die Regler auf die Werte aus deinem Fahrzeugschein und den Papieren deines Anhängers. Mit − und + geht es in 10-kg-Schritten. Das Ergebnis siehst du sofort darunter.
Der Rechner ersetzt keinen Blick in die Fahrzeugpapiere. Nicht berücksichtigt: eine begrenzte Zuggesamtmasse (Feld 22), die Stützlast, die weiteren Tempo-100-Bedingungen (u. a. Leermasse, Stoßdämpfer, Reifen) und Führerscheine der alten Klasse 3 (vor 1999), die mehr erlauben. Autos über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (z. B. große Pick-ups, Wohnmobile) darfst du mit Klasse B nicht fahren. Dafür brauchst du mindestens Klasse C1, deshalb geht der Regler nur bis 3.500 kg.
Drei Beispiele aus der Praxis
1. Kleinwagen mit ungebremstem Anhänger
Fahrzeugschein: (F.2) 1.550 kg, (O.2) 550 kg. Anhänger: ungebremst, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, 180 kg leer.
Anhängelast: Bei 80 km/h darf der Anhänger beladen höchstens 550 kg wiegen, also maximal 370 kg Ladung. Für Tempo 100 reicht das nicht, denn dann zählt das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg.
Führerschein: Klasse B reicht, denn der Anhänger hat nicht mehr als 750 kg.
2. Kombi mit gebremstem Anhänger
Fahrzeugschein: (F.2) 2.150 kg, (O.1) 1.800 kg, Leermasse (G) 1.550 kg. Anhänger: gebremst mit Stoßdämpfern, 1.300 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Anhängelast: 1.300 kg liegen unter 1.800 kg, der Anhänger darf voll beladen werden. Auch die Tempo-100-Regel ist erfüllt: Das zulässige Gesamtgewicht liegt unter dem Wert aus (O.1), und der Umrechnungsfaktor passt auch: Leermasse (G) 1.550 kg × 1,1 = 1.705 kg.
Führerschein: 2.150 + 1.300 = 3.450 kg, Klasse B reicht.
3. SUV mit Tandemanhänger
Fahrzeugschein: (F.2) 2.600 kg, (O.1) 2.500 kg, Leermasse (G) 1.950 kg. Anhänger: gebremst mit Stoßdämpfern, 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Anhängelast: 2.000 kg liegen unter 2.500 kg, der Anhänger darf voll beladen werden. Auch die Tempo-100-Regel ist erfüllt: Das zulässige Gesamtgewicht liegt unter dem Wert aus (O.1), und der Umrechnungsfaktor passt auch: Leermasse (G) 1.950 kg × 1,1 = 2.145 kg.
Führerschein: 2.600 + 2.000 = 4.600 kg, du brauchst BE. Mit einem Anhänger mit 1.600 kg (zusammen 4.200 kg) würde B96 reichen.
Anhängelast überschritten: Was droht?
Bremsen, Kupplung und Fahrstabilität sind auf die eingetragenen Werte ausgelegt. Wer zu schwer unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Dazu kommen Bußgeld und Punkte, und nach einem Unfall kann es Ärger mit der Versicherung geben. Der Bußgeldkatalog unterscheidet bei Überladung nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers:
Auto bis 7,5 t oder Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht
| Überladung um mehr als | Bußgeld | mit Gebühren* | Punkte |
|---|---|---|---|
| 5 % | 10 € | 38,50 € | – |
| 10 % | 30 € | 58,50 € | – |
| 15 % | 35 € | 63,50 € | – |
| 20 % | 95 € | 123,50 € | 1 |
| 25 % | 140 € | 168,50 € | 1 |
| 30 % | 235 € | 263,50 € | 1 |
Anhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht
| Überladung um mehr als | Bußgeld | mit Gebühren* | Punkte |
|---|---|---|---|
| 2 bis 5 % | 30 € | 58,50 € | – |
| 5 % | 80 € | 108,50 € | 1 |
| 10 % | 110 € | 138,50 € | 1 |
| 15 % | 140 € | 168,50 € | 1 |
| 20 % | 190 € | 218,50 € | 1 |
| 25 % | 285 € | 313,50 € | 1 |
| 30 % | 380 € | 408,50 € | 1 |
* Mit Bußgeldbescheid kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu. Zusätzlich kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis du umgeladen hast. Stand der Werte: Bußgeldkatalog 2026, alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Anhängelast
Wo steht die Anhängelast im Fahrzeugschein?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 nennt die Anhängelast für gebremste Anhänger, Feld O.2 für ungebremste. Im alten Fahrzeugschein (vor Oktober 2005) stehen die Werte unter den Ziffern 28 und 29.
Darf ich einen 750-kg-Anhänger ziehen, wenn mein Auto nur 550 kg ungebremst ziehen darf?
Bei 80 km/h ja. Dann zählt das tatsächliche Gewicht: Anhänger und Ladung dürfen zusammen nicht mehr als 550 kg wiegen, der Anhänger darf also nur teilweise beladen werden. Mit Tempo 100 nein, denn dann zählt das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg.
Zählt für die Anhängelast das tatsächliche oder das zulässige Gesamtgewicht?
Das hängt vom Tempo ab. Bei 80 km/h zählt für die Anhängelast das tatsächliche Gewicht von Anhänger plus Ladung. Willst du mit Tempo 100 fahren, darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Anhängelast deines Autos nicht überschreiten. Für den passenden Führerschein zählt immer das Gespann-Gewicht, also das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger zusammen aus den Papieren, egal wie voll der Anhänger beladen ist.
Wie schwer darf ein ungebremster Anhänger sein?
Höchstens 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Zusätzlich darf er nicht schwerer sein als der Wert in Feld O.2 deines Fahrzeugscheins und höchstens halb so viel wiegen wie dein Auto leer mit Fahrer.
Reicht der Führerschein Klasse B für einen Anhänger?
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darfst du mit Klasse B immer ziehen. Schwerere Anhänger nur, wenn Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Bis 4.250 kg brauchst du die Schlüsselzahl B96, darüber die Klasse BE.
Wie hoch muss die Stützlast sein?
Mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht nötig. Höchstens darf sie den niedrigsten Wert dieser Teile erreichen: Auto (Feld 13 im Fahrzeugschein oder Typschild der Auto-Anhängerkupplung), Kupplung am Anhänger, Auflaufeinrichtung, Zugrohr und Anhänger (Typschild).
Kann ich die Anhängelast meines Autos erhöhen?
Manchmal. Einige Autohersteller geben für bestimmte Modelle eine höhere Anhängelast frei, die nach einer Prüfung eingetragen werden kann. Frag dazu beim Hersteller oder einer Prüfstelle nach. Oft ist es einfacher, den Anhänger auf ein niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht abzulasten.
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Sven Koch
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Stand: Oktober 2026
Quellen: § 42 StVZO (Anhängelast) · § 44 StVZO (Stützlast) · ADAC: Anhängelast · ADAC: Anhängerführerschein B96 · 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (Tempo 100) · Bußgeldkatalog: Überladung · ARCD: EU-Führerscheinrichtlinie 2025

